Die Rede ist von einem vertraglich eingeräumten Recht (keiner Verpflichtung), eine Ware unter bestimmten Bedingungen zu erwerben oder zu veräußern. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Form des Termingeschäftes. Grundsätzlich unterscheidet man Kaufoptionen und Verkaufsoptionen.
Energie-Glossar
Erklärungen und Hinweise zu häufig verwendeten Fachbegriffen
- Name des Begriffes: Option*
- Beschreibungen des Begriffes:
Option*