Im Niedertarif NT, auch als Nacht-, Neben- oder Schwachlasttarif bezeichnet, rechnet der Energieversorger den Stromverbrauch in den definierten Nebenzeiten (regionale je Netz unterschiedlich, z.B. 2200 - 0600 Uhr) ab.
Da der Nachtstrom im Vergleich zum Tagstrom in einer Zeitspanne angeboten wird, in der die Nachfrage nach Energie deutlich geringer ist, ist die Versorgung mit Nachtstrom günstiger.