Der Netzanschlussvertrag regelt die Einzelheiten der Errichtung und des Gebrauchs des unmittelbaren Anschlusses des Kunden an das öffentliche Netz. Vertragspartner ist der Anschlussnehmer, in der Regel der Grundstückseigentümer oder der Mieter bzw. Pächter. Er ist vom Netznutzungsvertrag zu unterscheiden.
Energie-Glossar
Erklärungen und Hinweise zu häufig verwendeten Fachbegriffen
- Name des Begriffes: Netzanschlussvertrag
- Beschreibungen des Begriffes:
Netzanschlussvertrag