Energie-Glossar

Erklärungen und Hinweise zu häufig verwendeten Fachbegriffen

Name des Begriffes: Kapazitätsmarkt
Beschreibungen des Begriffes:

Kapazitätsmarkt

Der Begriff „Kapazitätsmarkt“ wird seit mehreren Jahren mit einer derartigen Selbstverständlichkeit in Grundsatzdebatten des deutschen Strommarktdesigns verwendet, dass der Eindruck entsteht, ein Kapazitätsmarkt sei mit einer festen Definition verbunden oder existiere gar.

Es besteht jedoch – um dies vorneweg klarzustellen – bis heute keine eindeutige Definition des Begriffs „Kapazitätsmarkt“ und auch kein Kapazitätsmarkt als solcher in Deutschland. 
Mit der Veröffentlichung des Weißbuchs "Ein Strommarkt für die Energiewende" des Bundeswirtschaftsministeriums ging eine deutliche Absage zur diskutierten Schaffung eines Kapazitätsmarkts einher (z.B. "Kapazitätsmärkte sind anfällig für Regulierungsfehler und erschweren die Transformation des Energiesystems", S. 4). Es ist daher äußerst unwahrscheinlich, dass das deutsche Stromsystem in Zukunft einen Kapazitätsmarkt beinhalten wird. Auch im Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz), das zum 30. Juli 2016 in Kraft getreten ist, ist die Einführung eines Kapazitätsmarkts nicht vorgesehen.

Erstellt am: 11. Dezember 2024

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