Energie-Glossar

Erklärungen und Hinweise zu häufig verwendeten Fachbegriffen

Name des Begriffes: EEG-Umlage
Beschreibungen des Begriffes:

EEG-Umlage

(seit 01. Jul 2022 = 0,00 ct)

Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt.

Nach diesem Gesetz sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, den Strom von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), die ins öffentliche Netz einspeisen, zu einer festgelegten Vergütung abzunehmen; der Strom wird entweder direkt oder über Direktvermarkter an der Strombörse oder im außerbörslichen Stromhandel verkauft. Mögliche Differenzen zwischen den Stromproduktionskosten und dem Marktpreis gleicht die Marktprämie aus, die über die EEG-Umlage finanziert wird. Die EEG-Umlage zahlen alle Stromverbraucher über einen Anteil an ihren Strombezugskosten, Ausnahmeregelungen gelten für stromverbrauchsintensive Industriezweige. Auch Eigenversorger müssen seit 2014 EEG-Umlage entrichten, sofern Sie nicht unter im EEG festgeschriebene Sonderregelungen fallen.

Erstellt am: 11. Dezember 2024

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