Laut Verbändevereinbarung Strom bzw. Transmission Code und gemäß § 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird hierunter der organisatorisch-vertragliche Vorgang im Zusammenhang mit der Einspeisung elektrischer Energie an einer oder mehreren Übergabestellen (Einspeiseknoten) durch einen Lieferanten und ihrer damit verbundenen zeitgleichen Entnahme durch einen Empfänger an einer oder mehreren Übergabestellen (Entnahmeknoten) eines Netzes verstanden.
Energie-Glossar
Erklärungen und Hinweise zu häufig verwendeten Fachbegriffen
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Durchleitung