Die Bindefrist bezieht sich auf ein verbindliches Angebot. Aufgrund der Differenz zwischen des Zeitpunktes der Erstellung des Angebots und der Entscheidung des Interessenten entstehen Risiken und Mehrkosten, die als Kalkulationsfaktor (Bindefrist) einfließen.
In Zeiten mit hohen Volatilitäten auf dem Energiemarkt halten Versorger sich nur sehr kurz (z.B. stündlich) an Angebote gebunden.
Energie-Glossar
Erklärungen und Hinweise zu häufig verwendeten Fachbegriffen
- Name des Begriffes: Bindefrist
- Beschreibungen des Begriffes:
Bindefrist
Erstellt am: 11. Dezember 2024