Energie-Glossar

Erklärungen und Hinweise zu häufig verwendeten Fachbegriffen

Name des Begriffes: Beistellung
Beschreibungen des Begriffes:

Beistellung

Damit ein Stromanbieter Strom in ein fremdes Netz leiten kann, muss er mit dem Netzbetreiber eine Durchleitungsvereinbarung treffen, in der verschiedene Punkte geregelt werden, beispielsweise die Netznutzungsgebühr.

Sollte keine Einigung über eine Durchleitung zustande kommen, besteht die Möglichkeit der so genannten Beistellung.

Der neue Stromanbieter lässt den Strom vom örtlichen Netzbetreiber beistellen, leitet also keinen eigenen Strom durch. Er kauft den in der Regel teureren Strom vom örtlichen Versorger, um seinen Kunden in demselben Ort überhaupt beliefern zu können.

Oftmals verbleibt bei einer Beistellung keine Marge. Aus diesem Grund sind Beistellungsverträge befristet, bis eine endgültige Durchleitungsvereinbarung getroffen werden kann.
Da Beistellungen bilaterale Vereinbarungen zwischen Lieferanten sind, welche die Belieferung von Kunden an der Entnahmestelle im Auftragsverhältnis regeln, tritt dieses Verhältnis den Netzbetreibern gegenüber etwa bei Bilanzkreisen nicht in Erscheinung.

Erstellt am: 12. Dezember 2024

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