Energie-Glossar

Erklärungen und Hinweise zu häufig verwendeten Fachbegriffen

Name des Begriffes: Back to back
Beschreibungen des Begriffes:

Back to back

Transaktion, bei der ein Händler beispielsweise durch den Kauf eines Terminmarktkontrakts von einer Partei und dem gleichzeitigen Verkauf eines Kontrakts mit denselben Kontraktspezifikationen an eine andere Partei sein Risiko bei sicherer Marge absichert.

Erstellt am: 12. Dezember 2024

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