Stromversorgungsvertrag, der außer der Energielieferung auch die Netzdienstleistungen einschließlich Ausgleichsenergieversorgung beinhaltet.
Diese Vertragsart regelt die Entgelte für die Stromlieferung bis zur Abnahmestelle, einschließlich der hierfür nötigen Netznutzung zwischen dem Lieferanten und dem Endkunden, wobei der Endkunde das dafür zu entrichtende Entgelt nur dem Lieferanten schuldet.
Der All-inclusive-Vertrag ist zu unterscheiden vom Netzanschlussvertrag.